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HAUSORDNUNG

Die Grundschule Dabendorf ist eine Schule, an der alle Beteiligten in ihrer Individualität angenommen werden und an der die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt voreinander gepflegt werden.

Gemeinsam sorgen wir für eine Umgebung, in der sich alle willkommen fühlen und ungestört lernen sowie arbeiten können.

Dafür ist es unerlässlich, die allgemeinen Rechtsvorschriften zu beachten und die Hausordnung einzuhalten.

Die Hausordnung gilt für das gesamte Schul- und Hortgelände, für die Turnhalle und den Sportplatz sowie für alle Wege zu den genannten Einrichtungen.

 

1. Grundlegendes Verhalten

 

Wir begegnen einander mit Würde und Respekt und bringen dies auch in unserer Wortwahl zum Ausdruck.

Wir tun nichts, was andere gefährden könnte.

Wir akzeptieren die Bedürfnisse anderer und verhalten uns rücksichtsvoll.

Wir befolgen die Aufforderungen und Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter*innen.

Wir tragen Sorge dafür, dass der Schulbetrieb störungsfrei verläuft.

Wir erscheinen pünktlich und gut vorbereitet mit den nötigen Arbeitsmitteln zum Unterricht und allen schulischen Veranstaltungen.

Wir bewegen uns in den Schulgebäuden angemessen.

Wir äußern Kritik angebracht und freundlich.

Wir halten das Schulgelände und die Schulgebäude sauber.

Wir behandeln das Schuleigentum und das Eigentum anderer mit Sorgfalt.

Wir akzeptieren unter keinen Umständen, dass:

  • irgendjemand beleidigt, bedroht, gefährdet, verletzt oder gemobbt wird.

  • Schuleigentum oder das Eigentum anderer beschmutzt, beschädigt oder gestohlen wird.

 

2. Unterricht

 

Die Schule wird um 07:45 Uhr für die Schüler*innen geöffnet. Zu dieser Zeit sind die unterrichtenden Lehrkräfte im Unterrichtsraum.

Um einen ruhigen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, begeben sich alle Schüler*innen bis spätestens 07:55 Uhr auf dem direkten Weg in den Unterrichtsraum.

 

Unterrichtszeiten

1. Block:              08:00 bis 09:30 Uhr

Frühstück:           09:30 bis 09:40 Uhr

Hofpause:           09:40 bis 09:55 Uhr

2. Block:              10:00 bis 11:30 Uhr

Mittagsband:      11:30 bis 12:15 Uhr

3. Block:              12:20 bis 13:50 Uhr

7.  Stunde:          13:55 bis 14:40 Uhr

 

Während der Unterrichtszeit ist für die Schüler*innen das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt. Nach dem Unterricht verlassen die Schüler*innen das Schulgelände zeitnah auf direktem Weg.

 

Die Türen des Schulgebäudes sind aus Sicherheitsgründen ab 08:00 Uhr verschlossen zu halten.

Schulfremde Personen (Eltern, Angehörige, Handwerker usw.) melden sich im Sekretariat an.

 

Für die Aufbewahrung der Kleidung und der Sporttaschen sind die Spinde zu nutzen. Dort fühlt sich jeder für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.

 

Fahrräder, Cityroller und andere Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und anzuschließen. Das Fahrradfahren, Rollerfahren und Skaten ist auf dem Schulhof aus Sicherheitsgründen untersagt. Fahrräder werden nur geschoben.

 

Der Wechsel zur Sporthalle erfolgt gemeinsam mit der Lehrerin oder dem Lehrer. Der Treffpunkt ist das Schultor.

 

Bei Krankheit des Kindes wird die Schule am ersten Tag telefonisch bis 08:00 Uhr benachrichtigt.

Am ersten Tag des Schulbesuches nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Mitteilung eines der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

3. Pausen

 

Die Hofpausen verbringen alle Schüler*innen auf dem Schulhof. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

Bei Regen oder Unwetter wird abgeklingelt. Alle Kinder halten sich dann in ihrem Klassenraum auf.

 

Das Mittagessen wird im Hortgebäude eingenommen. Der vorgeschriebene Weg zum Hort wird unter Einhaltung der allgemeinen Verkehrsregeln genutzt.

Tischmanieren werden eingehalten und den Anweisungen der Horterzieher*innen und des Küchenpersonals wird Folge geleistet.

 

4. Allgemeine Regelungen

 

Jeder trägt dazu bei, dass alle Einrichtungen der Schule (Gebäude, Klassenräume, Toiletten, Schulhof, Sporthalle, ...) sauber und unbeschädigt bleiben.

Für Abfälle werden die dafür vorgesehenen Behälter benutzt.

Technische Geräte (insbesondere Smartboards, Laptops, …) dürfen von den Schüler*innen ohne Erlaubnis der Lehrkraft oder einer anderen aufsichtsführenden Person nicht benutzt werden.

 

Gegenstände, mit denen andere gefährdet oder verletzt werden können sowie Drogen jeglicher Art sind verboten.

 

Es ist strengstens untersagt, eine extremistische Gesinnung durch Sprache, Verhalten, Kleidung oder mitgebrachte Gegenstände auszudrücken.

 

Handys der Schüler*innen werden auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Andere elektronische Geräte (außer Uhren und medizinisch notwendige Geräte) bleiben zu Hause. Smartwatches sind in den Schulmodus zu versetzen.

 

Produkte (Schülerarbeiten) von Schüler*innen, die nicht bis zum Ende eines jeden Schuljahres abgeholt wurden, werden anschließend durch die Schule entsorgt.

 

Schüler*innen, Eltern, Familienangehörige, Mitarbeiter*innen der Grundschule Dabendorf haben sich auf diese Hausordnung geeinigt.

Sie ist gültig ab dem 27.04.2023

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